Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Erhöhter Energie-Standard ab 2016

Ab 1. Januar 2016 führt die EnEV 2014 den erhöhten Energie-Standard für Neubauten ein. Konkret bedeutet dies:

 

  • Energieeffizienz des Gebäudes:

Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf (zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung) sinkt um 25 Prozent im Vergleich zur alten EnEV 2014.

 

  • Wärmeschutz der Gebäudehülle:

Der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle sinkt um 20 Prozent im Vergleich zur alten EnEV 2014.

 

Ob die erhöhten Anforderungen gelten, hängt zunächst davon ab, ob der Bauherr einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder ob er für sein Bauvorhaben weder eine Genehmigung noch eine Anzeige benötigt. Unter www.enev-online.com lesen Sie was in den einzelnen Fällen gilt.